Gesetze

Aufkleber auf Autos erlaubt?
Das ist leider keine mit einem eindeutigen "JA" zu beantwortende Frage.

Das Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 StVZO). Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306).

Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557).

die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557)."
 


Duch minderwertige Folie ohne ABG kann auch TÜV rechtmäßig verweigert werden!
Deshalb verwenden wir nur hochwertige Oracal 651

 


Wer sein Auto illegal beklebt oder keine ABG mitführt kann schnell mit hohen Kosten rechnen:
90-135 Euro Bußgeld + 25 Euro Bearbeitungsgebühr + 3,50 Auslagen und vorallem ggfls. ein Punkt wegen erloschener Betriebserlaubnis.
Weiterhin, kann man direkt vor Ort zum Entfernen der Aufkleber aufgefordert werden.